Baugenehmigung goes digital
Digitale Baugenehmigung im Landkreis NEA
Seit dem 01.01.2023 können Bauwillige ihre Vorhaben in digitaler Form einreichen. Diese digitale Einreichung kann nur durch einen bauvorlagenberechtigten Entwurfsverfasser erfolgen. Die digitalen Anträge sind künftig beim Landratsamt einzureichen, nicht mehr bei der Gemeinde. Die Gemeinden werden umgehend nach Eingang der Bauantragsunterlagen beteiligt. Trotz der Einführung des digitalen Baugenehmigungsverfahrens ist es weiterhin möglich, schriftliche Anträge vorzulegen. Diese können weiter bei der Gemeinde eingereicht werden.
Die Pressemitteilung des Landratsamtes finden Sie im Dateianhang.
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