Böllerverbot im Landkreis
Im gesamten Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim ist am Donnerstag, den 31. Dezember 2020 und am Freitag, den 1. Januar 2021 das Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenstände verboten.
Die hierfür erlassene Allgemeinverfügung sowie die Pressemitteilung an die Lokalpresse finden Sie hier.
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