Öffentliche Auslegung Bebauungsplan Adelhofen II
Die Gemeinde Simmershofen erweitert das Baugebiet in Adelhofen um 5 Bauplätze.
Gemeinde Simmershofen Simmershofen, den 10.07.2018
I/10-ge-610.02
Amtliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Adelhofen II“
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2
i. V. m § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Simmershofen hat in seiner Sitzung am 18.06.2018 den Bebauungsplanentwurf Nr. 10 „Adelhofen II“ mit Begründung gebilligt.
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die gesamte Fläche des Grundstückes FlNrn. 457 der Gemarkung Adelhofen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 18.06.2018 wird in der Zeit vom
18. Juli bis 18. August 2018
(je einschließlich)
in der Gemeindekanzlei der Gemeinde Simmershofen, Hauptstr. 14 und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim, Rathaus, Marktplatz 16, Zi. Nr. 205/206 während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Krämer
1. Bürgermeister
Die Auslegungsunterlagen sind hier ersichtlich.
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